Prüfung von Sicherheitsschaltleisten, - matten und -puffern
Für Sicherheitsschaltleisten, -matten und -puffer an kraftbetätigten Türen, Toren und Fenstern verlangt der Gesetzgeber eine Konformitätserklärung gemäß EG-Maschinenrichtlinie sowie Dauer-, Klima- und Temperaturtests. Diese Produkte sind Sicherheitsbauteile nach Anhang IV der Maschinenrichtlinie und erfordern eine EG-Baumusterprüfung durch eine Benannte Stelle wie Sie TÜV NORD CERT ist. Alternativ kann auch ein Verfahren der umfassenden Qualitätssicherung angewandt werden. Wir verfügen über einen eigenen, hochmodernen Prüfstand und unterstützen Hersteller der genannten Bauteile sowohl mit EG-Baumusterprüfungen als auch mit freiwilligen Produktprüfungen. Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen.
Konformitätserklärung und TÜV Prüfzeichen
Zur Anwendung kommt die EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG mit den Normen EN 12978 (Schutzeinrichtungen für kraftbetätigte Türen und Tore) sowie EN 13856 (Sicherheit von Maschinen - Druckempfindliche Schutzeinrichtungen). Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Hersteller die unabhängige Bestätigung, dass ihre Angaben für das Produkt richtig sind, und können ihre Konformitätsaussage durch eine unabhängige EG-Baumusterprüfung untermauern. Auch das TÜV Prüfzeichen „Baumuster geprüft“ kann vergeben werden.
Produktqualität weiter erhöhen
Die Begleitung durch die Experten von WKI und TÜV NORD CERT bietet nicht nur ein Differenzierungsmerkmal gegenüber Wettbewerbern und ein starkes Verkaufsargument: Die Ergebnisse der unabhängigen Fertigungskontrolle liefern auch wertvolle Hinweise, wie sich die Qualität der jeweiligen Produkte weiter verbessern lässt.